Jeder Energielieferant hat andere Vertragskonditionen für die Belieferung mit Strom bzw. Gas.
Damit die im Rahmen einer elektronischen Auktion gebotenen Preise vergleichbar und optimal auf das zu beliefernde Unternehmen zugeschnitten sind, werden im Vorfeld die zentralen Bedürfnisse des Unternehmens identifiziert und nur solche Lieferanten zur Auktion eingeladen, deren Lieferverträge diese erfüllen.
Um dies zu ermöglichen, wurden sämtliche Energielieferverträge der gelisteten Lieferanten vor deren Zulassung auf die wesentlichen Eckpunkte überprüft und kategorisiert.
So müssen alle Lieferanten beispielsweise grundsätzlich Preisstabilität für den vereinbarten Lieferzeitraum zusichern.
Dadurch sind Sicherheit und wirkliche Vergleichbarkeit der gebotenen Preise garantiert.
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